Weitreichende Änderungen bei der Betriebsstättenbesteuerung ab 2015 geplant
Schon seit Jahren bemüht sich die deutsche Finanzverwaltung, die grenzüberschreitende Gewinnabgrenzung zwischen einer Betriebsstätte und dem deutschen (oder ausländischen) Stammhaus klar zu strukturieren. Ihr Ziel ist es, den von der OECD beschlossenen Authorised OECD Approach (AOA) im deutschen Steuerrecht umzusetzen. Der Fremdvergleichsgrundsatz soll auch im Bereich der Betriebsstättenbesteuerung vollständig verwirklicht werden: Die Betriebsstätte soll steuerlichWeiterlesen