Lohnsteuerfreibetrag künftig für zwei Jahre gültig
Bisher können Arbeitnehmer beantragen, dass ein im Lohnsteuerabzugsverfahren zu berücksichtigender Freibetrag für ein Jahr gilt. Die folgenden Pausch- und Freibeträge können „unbeschränkt“, also unabhängig von der Höhe im Lohnsteuerabzugsverfahren gespeichert werden: Pauschbeträge für Behinderte und Hinterbliebene. Freibetrag für Verluste aus anderen Einkünften oder wegen eines Verlustvortrags (z. B. Verluste aus der Vermietung einer Wohnung). FreibetragWeiterlesen