Monat: Mai 2015

Lohnsteuerfreibetrag künftig für zwei Jahre gültig

Bisher können Arbeitnehmer beantragen, dass ein im Lohnsteuerabzugsverfahren zu berücksichtigender Freibetrag für ein Jahr gilt. Die folgenden Pausch- und Freibeträge können „unbeschränkt“, also unabhängig von der Höhe im Lohnsteuerabzugsverfahren gespeichert werden: Pauschbeträge für Behinderte und Hinterbliebene. Freibetrag für Verluste aus anderen Einkünften oder wegen eines Verlustvortrags (z. B. Verluste aus der Vermietung einer Wohnung). Freibetrag
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