Umsetzung von weitreichenden Änderungen bei der Betriebsstättenbesteuerung
Seit einigen Jahren bemüht sich die deutsche Finanzverwaltung, die grenzüberschreitende Gewinnabgrenzung zwischen einer Betriebsstätte und dem deutschen (oder ausländischen) Stammhaus klar zu strukturieren. Dieses Ziel soll insbesondere durch die Umsetzung des sogenannten „Authorized OECD Approach“ (AOA) im deutschen Steuerrecht erreicht werden. Nach entsprechenden Gesetzesänderungen von § 1 AStG im Jahr 2013 und der auf 2014Weiterlesen