Monat: August 2016

Ausgleichszahlungen für den Verzicht auf Versorgungsausgleich (anlässlich eines Scheidungsverfahrens) sind als Werbungskosten abzugsfähig

Nach dem rechtskräftigen Urteil des FG Münster vom 11.11.2015 (AZ 7 K 453/15 E) führt die Anwendung des neuen Versorgungsausgleichsgesetzes (VersAusglG) im Falle einer Scheidung grundsätzlich zu einer internen Realteilung: Jedes Versorgungsanrecht ist separat (innerhalb eines Versorgungssystems) zwischen den Ehegatten aufzuteilen. Die späteren Versorgungsbezüge (und die damit einhergehende Steuerzahlungspflicht des Ausgleichspflichtigen) werden halbiert. Nicht mehr
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Überlegungen zur Schenkungsteuer

Die derzeit laufende Diskussion zur Neuregelung des Erbschaftsteuergesetzes, die bis zum 30.06.2016 erfolgt sein sollte, lässt in den Hintergrund treten, dass dieses Gesetz Auswirkungen auch für die Vermögensnachfolge unter Lebenden hat: Die steuerlichen Regelungen für die Vermögensnachfolge im Falle der Erbschaft gelten materiell auch für Vermögensübertragungen auf Grundlage von Schenkungen. Deshalb erscheint es besonders wichtig
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Erbschaftsteuerreform in der „Nachspielzeit“

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Urteil vom 17.12.2014 (1 BvL 21/12) entschieden, dass wesentliche Vorschriften des Erbschaftsteuergesetzes gegen das Grundgesetz verstoßen. Zugleich hatte es den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 30.06.2016 eine gesetzliche Neuregelung zu treffen. Ein entsprechender Gesetzentwurf, den der Bundestag Ende Juni 2016 verabschiedet hat, wurde vom Bundesrat am 08.07.2016 abgelehnt. Zugleich hat der Bundesrat
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Systemwechsel bei der Grundsteuer in Vorbereitung

Vor wenigen Tagen haben die Finanzminister von Hessen und Niedersachsen eine Gesetzesinitiative vorgestellt, die die Erhebung der Grundsteuer umfassend verändern soll. Das Ziel dieser Initiative besteht darin, die erheblichen verfassungsrechtlichen Zweifel an den Grundlagen (fehlerhafte Bewertung der Grundstücke) der Grundsteuer zu beseitigen. So hat etwa der BFH mit seinem Beschluss vom 22.10.2014 II R 16/13
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