Kein schenkungsteuerpflichtiger Erwerb bei Einladung zu einer Luxuskreuzfahrt
1. Urteil des FG Hamburg vom 25.06.2018 Das Finanzgerichts Hamburg hat in seinem Urteil vom 25.06.2018 (Az. 3 K 77/17) entschie-den, dass die Einladung zu einer Luxuskreuzfahrt nicht der Schenkungsteuer unterliegt. In dem vorliegenden Fall hatte der Kläger mit seiner Lebensgefährtin eine fünfmonatige Welt-reise in einer Luxuskabine (Penthouse Grand Suite mit Butlerservice) unternommen. Die Kos-tenWeiterlesen