Kategorie: Für Immobilieneigentümer

Büro im Obergeschoss ergibt nur begrenzten Steuerabzug

Befindet sich ein Büro im Obergeschoss des von dem Steuerpflichtigen selber bewohnten Zweifamilienhauses und liegt zwischen den privaten und betrieblich genutzten Räumen keine der Allgemeinheit zugängliche oder von fremden Dritten benutzte Verkehrsfläche, liegt ein ,,häusliches Arbeitszimmer“ vor (BFH- Urteil vom 10. April 2013, Az.: VIII R 7/10). Mit diesem Urteil entschied der Bundesfinanzhof, dass Freiberufler
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