Kategorie: Rund um Steuererklärungen / Selbstanzeigen

Abgabefrist für die Steuererklärungen – Neuregelung ab 2018 für das Veranlagungsjahr 2017

1. Zum Hintergrund Bisher gilt als Abgabefrist für die Steuererklärungen der 31. Mai des Folgejahres. Wenn sie steuerlich betreut werden, verlängert sich diese Frist automatisch auf den 31. Dezember des Folgejahres. 2. Neuregelung Für das Veranlagungsjahr 2017 werden die Abgabefristen für Steuererklärungen neu geregelt. Für Steuerpflichtige, die nicht steuerlich betreut werden, verlängert sich die Abgabefrist
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Ausgleichszahlungen für den Verzicht auf Versorgungsausgleich (anlässlich eines Scheidungsverfahrens) sind als Werbungskosten abzugsfähig

Nach dem rechtskräftigen Urteil des FG Münster vom 11.11.2015 (AZ 7 K 453/15 E) führt die Anwendung des neuen Versorgungsausgleichsgesetzes (VersAusglG) im Falle einer Scheidung grundsätzlich zu einer internen Realteilung: Jedes Versorgungsanrecht ist separat (innerhalb eines Versorgungssystems) zwischen den Ehegatten aufzuteilen. Die späteren Versorgungsbezüge (und die damit einhergehende Steuerzahlungspflicht des Ausgleichspflichtigen) werden halbiert. Nicht mehr
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Berichtigung von (Steuer-) Erklärungen Neuer BMF-Erlass zu § 153 AO

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 23.05.2016 einen Anwendungserlass zu § 153 AO veröffentlicht, in dem wichtige praktische Fragestellungen zu Berichtigungen von steuerlich relevanten Erklärungen geregelt werden. Insbesondere vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren verabschiedeten zahlreichen Gesetzesverschärfungen im Bereich der Selbstanzeige ist der neue Erlass für alle Steuerpflichtigen von erheblicher Bedeutung. Das liegt vor
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Fristen für Steuererklärungen 2015

1. Allgemeine Abgabefristen für Steuererklärungen Das Bundesfinanzministerium hat in seinem Schreiben vom 04.01.2016 die von den obersten Finanzbehörden der Länder bestimmten Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen für das vergangene Kalenderjahr veröffentlicht. Für 2015 sind insbesondere die Erklärungen zurEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer bis zum 31. Mai 2016 bei den Finanzämtern abzugeben. Abweichend davon endet die
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Einspruch durch einfache E-Mail

Gegen einen unrichtigen Steuerbescheid kann der Steuerpflichtige innerhalb eines Monats Einspruch beim Finanzamt einlegen. Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13.05.2015 – III R 26/14 – ist ein Einspruch mittels einer einfachen E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz ausreichend. Das Urteil ist angesichts der breiten Nutzung von modernen Kommunikationsmitteln zu begrüßen. In dem
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Lohnsteuerfreibetrag künftig für zwei Jahre gültig

Bisher können Arbeitnehmer beantragen, dass ein im Lohnsteuerabzugsverfahren zu berücksichtigender Freibetrag für ein Jahr gilt. Die folgenden Pausch- und Freibeträge können „unbeschränkt“, also unabhängig von der Höhe im Lohnsteuerabzugsverfahren gespeichert werden: Pauschbeträge für Behinderte und Hinterbliebene. Freibetrag für Verluste aus anderen Einkünften oder wegen eines Verlustvortrags (z. B. Verluste aus der Vermietung einer Wohnung). Freibetrag
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Gesetzesverschärfungen für Selbstanzeigen ab Januar 2015

Prominenente Einzelfälle und heftige öffentliche Diskussionen zum Thema „Selbstanzeige“ haben die Bundesregierung dazu veranlasst, erhebliche Verschärfungen der gegenwärtigen Rechtslage vorzubereiten. Das geht aus einem am 27. August 2014 vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Referentenentwurf zur Änderung der Abgabenordnung (AO-E) hervor. Nach dem Entwurf sollen die neuen Vorschriften grundsätzlich ab 1. Januar 2015 anwendbar sein. Von besonderer praktischer
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Die Zinsen bei der Selbstanzeige

Die vom deutschen Fiskus erwartete Steuererklärung muss inhaltlich richtig sein. Ein inhaltlicher Fehler kann objektiv zu einer Steuerverkürzung führen. Nimmt der Steuerpflichtige diesen Fehler in Kauf oder berichtigt er diesen nicht, nachdem er ihn entdeckt hat, liegt der erste Schritt zu einer strafbaren Steuerhinterziehung vor. Eine Selbstanzeige kann den eingetretenen Fehler/die Verkürzung in vollem Umfang
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Teilverjährung festzustellender Besteuerungsgrundlagen bei einer Selbstanzeige

In der Frage, ob Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften im Rahmen einer Nacherklärung mit einem verbleibenden Verlustvortag festzustellen sind, hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 20.11.2012 entschieden, dass die verlängerte Verjährungsfrist nur bei einer tatsächlich festgestellten bzw. vorliegenden Steuerhinterziehung greift (§§ 169 bis 171 AO). Bei der Feststellung allein von Verlusten in einem Veranlagungsjahr wird
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Wird die strafbefreiende Selbstanzeige in 2014 noch schwieriger?

Der Staat schützt seine Steueraufkommensinteressen immer stärker. Werden sie verletzt, drohen in der Praxis nicht nur Steuernachzahlungen, Hinterziehungs- und Strafzinsen, sondern auch Geld- und Gefängnisstrafen. Übersteigt der Betrag der hinterzogenen Steuern 2 Mio. EUR, soll die Gefängnisstrafe bereits nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können. Umso wichtiger ist es, über eine strafbefreiende Selbstanzeige die (strafrechtliche)
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