Die Steuerklassenwahl für das Jahr 2014
Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, die beide einen Arbeitslohn beziehen und beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, haben die Wahl, ob beide in der Steuerklasse IV besteuert werden wollen oder ob einer von ihnen (der Höherverdienende) nach Steuerklasse III und der andere nach Steuerklasse V für die Lohnsteuer veranlagt werden soll. Das Bundesministerium der Finanzen hat hierzu eineWeiterlesen