Die Zinsen bei der Selbstanzeige

Die Zinsen bei der Selbstanzeige

Die vom deutschen Fiskus erwartete Steuererklärung muss inhaltlich richtig sein. Ein inhaltlicher Fehler kann objektiv zu einer Steuerverkürzung führen. Nimmt der Steuerpflichtige diesen Fehler in Kauf oder berichtigt er diesen nicht, nachdem er ihn entdeckt hat, liegt der erste Schritt zu einer strafbaren Steuerhinterziehung vor. Eine Selbstanzeige kann den eingetretenen Fehler/die Verkürzung in vollem Umfang berichtigen.

Die Abgabenordnung (AO) bietet für die Selbstanzeige die Möglichkeit einen solchen Fehler zu korrigieren. Werden die durch die Selbstanzeige veranlassten Mehrsteuern gezahlt, verzichtet der Staat grundsätzlich auf seinen Strafanspruch (§ 371 AO).

Die mit der Selbstanzeige angestrebte Strafbefreiung setzt folglich eine Liquiditätsplanung voraus. In diese sind die im Falle der Steuerhinterziehung anfallenden Hinterziehungszinsen (§ 235 AO) einzubeziehen. Sie betragen 0,5 % pro Monat bzw. 6 % p.a. auf den Hinterziehungsbetrag.

Bei der Strafbefreiung infolge der Selbstanzeige handelt es sich um einen persönlichen Strafausschließungsgrund. Dieser steht der Zinspflicht nicht entgegen. Erforderlich ist allerdings, dass der objektive als auch der subjektive Tatbestand der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) (Vorsatz) erfüllt ist. Hat der Steuerpflichtige ursprünglich nur fahrlässig den korrigierten Fehler veranlasst, fehlt die Voraussetzung für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen, wenn die Korrektur im Wege der Selbstanzeige erfolgt.

Eine Besonderheit gilt, wenn die hinterzogenen Steuern einen Betrag in Höhe von EUR 50.000 je Tat übersteigen. In diesem Falle tritt (formal) Straffreiheit nicht ein (§ 371 Abs. 2 Nr. 3 AO). Jedoch wird von der Verfolgung der Steuerstraftat abgesehen, wenn neben den hinterzogenen Steuern zusätzlich ein Geldbetrag in Höhe von 5 % der hinterzogenen Steuern gezahlt wird (§ 398a AO). Diese „Strafzinsen“ treten neben die Hinterziehungszinsen.

Bei Nacherklärungen/Selbstanzeigen stehen wir Ihnen gerne unterstützend und beratend zur Seite (ebenso für eine Erstberatung). Wir errechnen dabei die Steuernachzahlungen für Sie ebenso wie Hinterziehungs- und eventuelle Strafzinsen.

Executive Summary

When reporting oneself to the Inland Revenue, attention must be paid to the fact that, apart from the tax payment itself, the tax payer also has to pay penalty taxes of 6 % p. a. of the tax amount evaded. Such cases require careful liquidity planning in order to actually achieve the intended immunity.