Ehegattensplitting auch für Lebenspartnerschaften
Gleichgeschlechltliche Partner wurden nach dem Wortlaut des Gesetzes (§ 26 EStG) von der Finanzverwaltung bis zum nachstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts wie Ledige behandelt. Die eingetragene Partnerschaft ist erst nach dem Beschluss des BVerfG vom 07.05.2013 (z BvR 909/06) in das Einkommensteuergesetz aufgenommen worden. Damit ist die Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnern ist aus einkommensteuerlicher Sicht (einschließlich der Lohnsteuer) Vergangenheit.
Die betroffenen Steuerpflichtigen können rückwirkend bis zum 01. August 2001 eine Änderung Ihrer Veranlagungen erreichen, wenn die jeweiligen Steuerbescheide noch nicht endgültig sind. Zudem können sie nun bei der Einkommensteuer die Zusammenveranlagung wählen (Splittingtarif) und einen Antrag auf Lohnsteuerklassenwechsel (Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV) stellen.
Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Einkommensteuererklärung, einem Lohnsteuerklassenwechsel und/ oder der steuerlichen Beratung zur Änderung zurückliegender Veranlagungen.