BFH bestätigt unentgeltliche grenzüberschreitende Namensnutzung zwischen nahestehenden Personen
Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, die zwischen nahestehenden Personen stattfinden, versucht die Finanzverwaltung seit langem, aus ihrer Sicht unübliche Gestaltungen durch nachträgliche Einkommenserhöhungen im Inland zu erschweren. Im Fall einer unentgeltlichen Namensnutzung durch die polnische Tochtergesellschaft eines deutschen Gewerbetreibenden ist der BFH in seinem Urteil I R 22/14 vom 21.01.2016 diesem Ansatz erneut entgegengetreten. Im Streitfall hatteRead More