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Kein steuerpflichtiger Gewinn beim Verkauf privater Immobilie mit Arbeitszimmer

1. Urteil des FG Köln vom 20.03.2018 Das Finanzgerichts Köln hat in seinem Urteil vom 20.03.2018 (Az. 8 K 1160/15) entschieden: Der Gewinn aus dem Verkauf von selbstgenutztem Wohneigentum ist auch dann in vollem Umfang steuerfrei, wenn zuvor Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt wurden. Das Arbeitszimmer sei nämlich in den privaten Wohnbereich integriert und
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