Erhöhung der Grunderwerbsteuern

Erhöhung der Grunderwerbsteuern

Seit der Einführung der Steuersatzautonomie am 1. September 2006 dürfen die Länder die Höhe der Grunderwerbsteuer selbst festlegen. Daraus folgte eine starke Erhöhung der Grunderwerbsteuer in den einzelnen Ländern (ursprünglich: 2%).

Die höchsten Grunderwerbsteuer-Sätze finden sich in

Brandenburg,
Nordrhein-Westfalen,
Saarland,
Schleswig-Holstein und
Thüringen
6,5 %
Berlin und
Hessen
6,0 %
Mecklenburg-Vorpommern,
Bremen,
Niedersachsen,
Sachsen-Anhalt,
Rheinland-Pfalz und
Baden-Württemberg
5,0 %
Hamburg 4,5 %
Sachsen und
Bayern
3,5 %

Ein Grund für diese Steuererhöhungen ist das Normierungsverfahren des Länderfinanzausgleichs, welches sich für die Bundesländer als besonders attraktiv herausstellt: Bei der Berechnung der Finanzkraft eines Bundeslandes werden normierte Werte herangezogen und nicht die tatsächlichen Steuereinnahmen. Ist der Steuersatz höher als im Länderdurchschnitt, wird das Land finanzschwächer gerechnet, als es tatsächlich ist.

Bei anderen Steuerarten hingegen wird einem finanzschwachen Land, welches mehr Steuern einnimmt, die höheren Einnahmen indirekt wieder weggenommen: Durch die höhere Steuereinnahme steigt zwar die Finanzkraft des Landes, aber gleichzeitig sinken auch die Ansprüche aus dem Solidartopf des Länderfinanzausgleichs.

Frankfurt, den 27.02.17 / CTAX