Fristen für Steuererklärungen 2015

Fristen für Steuererklärungen 2015

1. Allgemeine Abgabefristen für Steuererklärungen

Das Bundesfinanzministerium hat in seinem Schreiben vom 04.01.2016 die von den obersten Finanzbehörden der Länder bestimmten Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen für das vergangene Kalenderjahr veröffentlicht.

Für 2015 sind insbesondere die Erklärungen zurEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer bis zum 31. Mai 2016 bei den Finanzämtern abzugeben.

Abweichend davon endet die Frist bei den Steuerpflichtigen, die den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln, nicht vor Ablauf des fünften Monats, der auf den Schluss des Wirtschaftsjahres 2015/2016 folgt.

2. Möglichkeiten zu Fristverlängerungen

Sofern diese Steuererklärungen durch Steuerberater angefertigt werden, wird die Frist allgemein bis zum 31. Dezember 2016verlängert. Bei einem besonders begründeten Einzelantrag kann die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen bis zum 28. Februar 2017 verlängert werden.

Es bleibt jedoch den Finanzämtern vorbehalten, in bestimmten Situationen wie z. B. der in der Vergangenheit verspätet erfolgten Abgabe von Steuererklärungen für 2015 mit angemessener Frist für einen Zeitpunkt vor Ablauf der allgemein verlängerten Frist anzufordern.

3. Ab 2017 Modernisierung des Besteuerungsverfahrens geplant

Ab 2017 sollen Änderungen bzgl. des Fristablaufs für die Steuererklärungen eintreten.

Die neue Vorschrift des § 149 Abs. 3 AO sorgt für eine allgemeine Verlängerung der Abgabefrist von Steuererklärungen, die durch Steuerberater vertreten werden, auf den 28. Februar des Folgejahres.

Dieses Vorhaben ist geeignet, den gegenwärtig noch bestehenden zeitlichen Druck für die fristgerechte Abgabe der Steuererklärungen zumindest etwas abzumildern.

Um die sich aus den neuen Regelungen bietenden Vorteile in Anspruch zu nehmen empfiehlt es sich, für die Erstellung von Steuererklärungen auf das fachliche Know-how von Steuerberatern zurück zu greifen. Dies um so mehr, als unlängst Untersuchungen in der Presse publiziert worden sind, wonach über 50 % der Bevölkerung ihre häufig fehlerhafte Steuerbescheide nicht richtig verstehen.

Wir helfen Ihnen gerne, eine korrekte Steuererklärung abzugeben und die Steuerbescheide genau zu prüfen.

SVO / JHB – Frankfurt, den 15.01.2016