Kosten für eine Nachlassreglung
Entstandene Kosten einer Nachlassreglung können beim Erwerber steuerlich absetzbar sein. Mit seinem Urteil vom 09.07.2013 (Az.: IX R 43/11) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass solche Kosten dem Erwerb des Alleineigentums an einem Vermietungsobjekt dienen und deshalb diese Kosten mit den Kosten des Erwerbs eines Hauses steuerlich gleichzustellen sind. Sie sind daher in voller Höhe als Anschaffungsnebenkosten abziehbar. Entgegen der Ansicht des Finanzamts schließt der unentgeltliche Erwerb des Erben. (nachfolgende) Anschaffungsnebenkosten nicht aus. Denn Kosten der Erbauseinandersetzung fallen an, um das Alleineigentum am Grundstück zu erlangen Sie hängen deshalb mit dem Anschaffungsvorgang zusammen. Notar- und Grundbuchkosten können so bei den Mieteinkünften (über die Abschreibung) geltend gemacht werden.
Zur Klärung, ob Kosten, die durch eine Erbschaftregelung angefallen sind, auch tatsächlich steuerlich absetzbar sind, empfiehlt sich zur Abgabe der Einkommensteuererklärung bei Prüfung der V+V- Einkünften eine vorangehende steuerliche Beratung.