Schweizer Arbeitgeber – Einkünfte aus unselbständiger Arbeit
Beschäftigt ein Schweizer Arbeitgeber deutsche Mitarbeiter, so stellt sich sofort die Frage, wie die Vertragsbeziehung formell und materiell auszugestalten ist. Hierbei sind naturgemäß die jeweiligen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen. Aber es gibt Grundfragen, die in jedem Fall vor Ausgestaltung der Vertragsbeziehung zu beantworten sind:
- Soll der Mitarbeiter als Selbstständiger Dienstleiter werden (= Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit) oder ist er als Arbeitnehmer weisungsgebunden (= Einkünfte aus unselbständiger Arbeit) ?
- Soll der Mitarbeiter alleine in der Schweiz, alleine in Deutschland oder gegebenenfalls in beiden Ländern tätig werden ?
- Bei einer Tätigkeit in der Schweiz: Ist Arbeitgeber des Mitarbeiters eine deutsche Firma oder eine schweizer Firma ?
- Ist die schweizer Firma Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft ?
- Wird der verheiratete deutsche Mitarbeiter in der Schweiz tätig, behält aber sein Familienwohnsitz in Deutschland ?
- Ist der deutsche Arbeitnehmer in der Schweiz tätig, aber Grenzgänger im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens ?
- Ist der deutsche Mitarbeiter, der einen Vertrag von einer Schweizerischen Aktengesellschaft erhält Mitglied des dortigen Management – Kaders (Vorstandsmitglied, Direktor, Geschäftsführer oder Prokurist) ?
- Hat das Kadermitglied eine Funktion als Verwaltungsratmtglied der schweizerischen Kapitalgesellschaft (und ist als solcher im schweizerischen Handelsregister eingetragen), ist aber operativ in der deutschen Zweigniederlassung der schweizerischen AG (zugleich mit Wohnsitz in Deutschland) tätig ?
- Wird das Verwaltungsratsmitglied in diesem Falle für seine Tätigkeit als Verwaltungsrat oder aber für seine Tätigkeit als „Leiter Vertrieb Deutschland“ bezahlt?
Eine rationale und interessengerechte Ausgestaltung des Arbeitsvertrags lässt sich in all den vorgenannten Fällen nur unter Berücksichtigung der Regelungen des DBA Deutschland – Schweiz (Art. 15, 15a) finden. Im Hinblick auf die im Verhältnis zu Schweiz hohe Spitzensteuerbelastung von Mitgliedern des Managements in Deutschland geht die Zielrichtung dahin, Tätigkeiten deutscher Mitarbeiter in Deutschland auf der Leitungsebene der Schweizer Kapitalgesellschaft zu verorten. Gelingt dieses operativ, funktional und vertraglich, dann sind in der Schweiz bezahlte Vergütungen in Deutschland steuerfrei zu belassen, wenn die Tätigkeit des Mitarbeiters grenzüberschreitend angelegt ist (Art. 15 Abs. 4 DBA Schweiz).
Für ein Gespräch zur Ausgestaltung entsprechender Vertragsbeziehungen stehen wir gerne zur Verfügung.
16.01.2015 – JHB