1%-Regelung für Dienstfahrräder
Die Nutzung von Dienstfahrrädern erfreut sich seit langem großer Beliebtheit. Gesetzgeber und Verwaltung haben die lohnsteuerliche Erfassung des geldwerten Vorteils von Fahrrädern und Elektrofahrrädern, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur dienstlichen und zugleich privaten Nutzung zur Verfügung stellt, neu geregelt. Für die Privatnutzung von Dienstfahrrädern darf die 1%-Regelung angewandt werden, die der pauschalen Nutzungsversteuerung beiWeiterlesen