Ehegattensplitting auch für Lebenspartnerschaften
Gleichgeschlechltliche Partner wurden nach dem Wortlaut des Gesetzes (§ 26 EStG) von der Finanzverwaltung bis zum nachstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts wie Ledige behandelt. Die eingetragene Partnerschaft ist erst nach dem Beschluss des BVerfG vom 07.05.2013 (z BvR 909/06) in das Einkommensteuergesetz aufgenommen worden. Damit ist die Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnern ist aus einkommensteuerlicherWeiterlesen