Vermieter können Kosten für den Leerstand als Werbungskosten von den Steuern absetzen

Vermieter können Kosten für den Leerstand als Werbungskosten von den Steuern absetzen

Hat der Steuerpflichtige wegen seiner Immobilie erkennbar mit der Vermietung begonnen, sich also ernsthaft um einen Mieter bemüht, so kann er die Kosten für den Unterhalt der Immobilie auch bei einem Leerstand als Werbungskosten von den Steuern absetzen, das entschied der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 11.12.2012 (Az.: IX R/14/12). Hierbei spielt aber im Einzelfall das tatsächliche Vorgehen des Vermieters am Markt aus steuerrechtlicher Sicht eine wesentliche Rolle.

Sollte das Objekt aufgrund zu hoher Anforderungen des Vermieters an potentielle Mieter nicht vermietbar sein, so muss der Vermieter von seinen (Miet-) Forderungen abrücken und auch Mieter, die nicht ganz seinen Wünschen entsprechen, akzeptieren. Im Einzelfall kann dem Steuerpflichtigen zuzumuten sein, bei der Vertragslaufzeit oder dem Vertragsgegenstand Zugeständnisse zu machen, um die Immobilie erfolgreich vermieten zu können. Auch eine Minderung des Mietpreises muss nach Ansicht des Bundesfinanzhofs hingenommen werden. Die Einschaltung eines Maklers kann erforderlich sein, wenn der Vermieter selbst keinen Erfolg hat. Für die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit seiner Vermietungsbemühungen (als Voraussetzung einer steuerlich anzuerkennenden Einkünfteerzielungsabsicht) trägt der Steuerpflichtige die Feststellungslast.

Die Einkünfteerzielungsabsicht muss der Steuerpflichtige daher bei Leerstand der Immobilie dem Finanzamt gegenüber nachweisen. Daher empfiehlt sich eine vorangehende steuerliche Beratung, damit bei der Veranlagung auch bei einem Leerstand die Kosten der Immobilie als Werbungskosten/ Betriebsausgabe anerkannt werden.

Executive Summary

According to the judgement of the Federal Tax Court of 11 December 2012, V R 14/12, tenants can deduct the maintenance costs for a property as professional expenses from their income from rent and lease, even in cases of properties standing empty. However, the landlord has to be able to prove that he/she is anxious to find a tenant.