Wertminderung der Grundsteuer wegen Windkraftanlagen

Wertminderung der Grundsteuer wegen Windkraftanlagen

Als Eigentümer einer Immobilie, die Sie zu eigenen Wohnzwecken verwenden oder vermieten, müssen Sie vierteljährlich Grundsteuer bezahlen.

Wenn Sie Eigentümer einer Immobilie sind und Windkraftanlagen in der Nähe Ihres Grundstücks stehen, haben Sie gute Chancen eine Reduzierung der Grundsteuer durchzusetzen, wenn Sie durch ein Lärmgutachten Beeinträchtigungen nachweisen können.

Die Höhe dieser Grundsteuer hängt vom so genannten Einheitswert ab, den das Finanzamt für die Immobilie bestimmt. Viele Immobilieneigentümer beantragen momentan wegen Windkraftanlagen in der Nähe ihrer Immobilie eine Wertminderung und die Reduzierung der Grundsteuer.

Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen hat in einer Verfügung vom 20.04.2015 aus Ihrer Sicht festgelegt, ab wann Eigentümer einer Immobilie wegen Beeinträchtigungen durch Windkraftanlagen, den Einheitswert für ihre Immobilie und damit für die Grundsteuer reduzieren können und wann nicht. Denn bereits nach dem Baurecht ist eine Windkraftanlage nur genehmigungsfähig, wenn sie keine ungewöhnliche starke Belastung der Nachbarn verursacht. Ein Antrag kann daher nur Erfolg haben, wenn es gelingt, diese ungewöhnliche starke Belastung darlegen und beweisen zu können.

Danach gilt Folgendes:

  1. Lärmbelästigung: Eine Chance auf eine Reduzierung der Grundsteuer besteht, wenn ein Immobilieneigentümer durch ein Gutachten nachweisen kann, dass eine Beeinträchtigung durch den Lärm einer Windkraftanlage besteht. Der Antrag hat Erfolg, wenn nachweislich folgende Lärmgrenzwerte überschritten werden:
    Am Tag Nachts von 22 – 6 Uhr
    Gebiete, die vorwiegend Wohnzwecken dienen 55 dB (A) 40 dB (A)
    In reinen Wohngebieten 50 dB (A) 35 dB (A)
  2. Schattenwurf: Wenn eine Minderung des Einheitswerts wegen Beeinträchtigungen durch Schattenwurf beantragt wird, wird dieser Antrag regelmäßig abgelehnt.

 

Sollten Sie Unterstützung benötigen, Ihren Antrag beim Finanzamt durchzusetzen, stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.

Executive Summary

Property owners can apply at the corresponding tax authority for a reduction of real estate tax if there are noise disturbances or shadowing due to a nearby wind farms. An order of the OFD Nordrhein-Westfalen dated 20 April 2015 specifies detailed information. A prerequisite for a successful application is that the restrictions caused by the wind farm are specified and proven.

JD/ JHB – 06.08.2015